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Gemeinschaftsgrundschule Inden

Einschulung

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig.

Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Sie erhalten spätestens bis zu den Herbstferien des Vorjahres eine Einladung zur Schulanmeldung. Die Schule meldet die Kinder dem Gesundheitsamt, dieses lädt Sie zur schulärztlichen Untersuchung ein. 

Die Einschulung an der GGS Inden findet immer am 2. offiziellen Schultag des neuen Schuljahres statt. 

Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem angefügten „Kleinen Ratgeber“.

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